Blauzungenkrankheit: Transporteinschränkungen für den Hochsauerlandkreis

Neuer Serotyp in den Niederlanden

 

In den Niederlanden ist ein neuer Serotyp der Blauzungenkrankheit festgestellt worden. Es handelt sich um den Serotyp 6 der Viruskrankheit. Nach dem Auftreten der Blauzungenkrankheit in vier grenznahen Rinder haltenden Betrieben in den Niederlanden gelten ab sofort für den Hochsauerlandkreis Einschränkungen beim Transport von Wiederkäuern.

 

Der Hochsauerlandkreis, mit Ausnahme der Stadtgebiete Marsberg, Schmallenberg, Winterberg, Medebach und Hallenberg, liegt in der so genannten Kontrollzone, die in einem Radius von 150 Kilometern um den Seuchenort herum eingerichtet wurde. Damit verbunden sind Restriktionen für die Betriebe und Tierbestände, die im Hochsauerlandkreis Wiederkäuer halten.

 

Die Kontrollzone umfasst fast das ganze Land Nordrhein-Westfalen (außer die Gebiete der Kreise Euskirchen, Siegen-Wittgenstein, Höxter und der kreisfreien Stadt Bonn) und den westlichen Teil des Landes Niedersachsen bis zum Gebiet der Stadt Bremen. Innerhalb der Kontrollzone dürfen Wiederkäuer zwischen den Betrieben oder zum Schlachten nur transportiert werden, wenn die Tiere frei von klinischen Anzeichen der Blauzungenkrankheit sind. Aus der Kontrollzone dürfen grundsätzlich keine Wiederkäuer verbracht werden. Für das Verbringen von Wiederkäuern aus der Kontrollzone kann jedoch bei Einhaltung besonderer Vorgaben eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

 

Im Jahr 2007 wurden im Hochsauerlandkreis in rund 900 Betrieben Ausbrüche der Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 8 festgestellt. Die Ausbrüche waren mit erheblichen wirtschaftlichen Schäden für die betroffenen Betriebe verbunden. Zahlreiche Tiere mussten getötet werden. Seit Juni 2008 wurden die Schaf-, Ziegen- und Rinderbestände gegen den Serotyp 8 der Blauzungenkrankheit geimpft. Seit dem sind keine weiteren Ausbrüche der Blauzungenkrankheit im Hochsauerlandkreis festgestellt worden.

 

Ursache der neuen Krankheitsausbrüche in den Niederlanden ist jedoch ein anderer Serotyp als in den Blauzungenfällen im Jahr 2007. Gegen diesen neuen in den Niederlanden diagnostizierten Serotyp sind die Tiere durch die Impfung nicht geschützt. Im Falle der Einschleppung ist daher ein erheblicher Schaden für die hiesigen Bestände nicht auszuschließen.

 

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Krankheit, die für den Menschen ungefährlich ist. Auch der Verzehr von Lebensmitteln von eventuell infizierten Tieren kann nicht zu einer Erkrankung beim Menschen führen. Die Übertragung von Tier zu Tier erfolgt durch blutsaugende Insekten.