Landtagswahl

Wahlschablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Ohne Hilfe anderer Personen demokratisches Grundrecht wahrnehmen

Hochsauerlandkreis. Der Hochsauerlandkreis weist darauf hin, dass Blinde und Sehbehinderte ohne Hilfe anderer Personen an der Landtagswahl 2012 teilnehmen können.

Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Da blinde und sehbehinderte Menschen dieses Recht oft nur mit Hilfe einer Wahlschablone selbständig wahrnehmen können, stehen ihnen bei den Wahlen zum nordrhein-westfälischen Landtag wieder kostenlose Wahlhilfen zur Verfügung.

Der Umschlag mit den Wahlhilfen enthält eine Stimmzettelschablone aus Karton und eine Audio-CD mit der Anleitung zur Handhabung der Wahlschablone. Außerdem enthält die CD
- je nach Wohnort - die vollständigen Texte der Stimmzettel der einzelnen Wahlkreise.

Die Schablone hat die Form einer Mappe, in die der Stimmzettel eingelegt wird. Durch die runden Öffnungen über den zu markierenden Kreisen können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihre Erst- und Zweitstimme abgeben. Dazu ist es erforderlich, sich  zunächst die akustische Fassung des Stimmzettels für den Wahlkreis anzuhören, um zu erfahren, welche Kandidatinnen und Kandidaten bzw. welche Partei zu den jeweils auf der Schablone in Großdruck und Punktschrift nummerierten Öffnungen gehören.

Die Mitglieder der regionalen Bezirksgruppen und der Ortsvereine der Blinden- und Sehbehindertenverbände (BSV) in Nordrhein-Westfalen erhalten ihre Wahlhilfen automatisch.

Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können sie ab sofort telefonisch anfordern:

• über die bundesweite Hotline unter 01805-666 456 (0,14€/Min aus dem Festnetz)

oder bei den Landesgeschäftsstellen der BSV NRW

• in Detmold unter 05 23 1/ 63 00 0 für den Bereich Lippe

• in Dortmund unter 02 31/ 55 75 90 0 für den Bereich Westfalen

Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie noch rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können.

Landtagswahl: Wahlbenachrichtigungskarten seit dieser Woche in der Post
Enge Fristen: Zusendung von Briefwahlunterlagen oder Wahl in Rathäusern erst ab 17. Kalenderwoche möglich

Hochsauerlandkreis. Seit Montag dieser Woche erhalten die Wahlberechtigten in den Landtagswahlkreisen 124 Hochsauerlandkreis I (Arnsberg, Eslohe, Schmallenberg und Sundern) und 125 Hochsauerlandkreis II (Bestwig, Brilon, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Meschede, Olsberg, Winterberg) ihre Wahlbenachrichtigungskarten.

Mit dem auf der Rückseite abgedruckten Antrag kann für die Stimmabgabe per Briefwahl ein Wahlschein beantragt werden. Die Zusendung der Briefwahlunterlagen oder eine sofortige Wahl in den Rathäusern ist jedoch erst ab Beginn der nächsten Woche möglich.

Hintergrund für diese Verzögerung ist die erstmalige Auflösung eines Landtages in Nordrhein-Westfalen vom 14. März. Für diesen Fall fordert die Landesverfassung eine Neuwahl innerhalb von 60 Tagen. Die damit verbundene Kürzung der wahlrechtlichen Fristen für die Aufstellung der Wahlbewerber und die Zulassungsentscheidungen der Wahlausschüsse führt zu einer Verzögerung des Stimmzetteldrucks.

Die Lieferung der Stimmzettel erfolgt nach Mitteilung des Kreiswahlleiters in Meschede zum Wochenende (20./21. April).
In enger Zusammenarbeit mit den Wahlsachbearbeitern in den Rathäusern des Hochsauerlandkreises wird der Versand der Briefwahlunterlagen ab dem 23. April  beginnen und die Stimmabgabe im Rathaus möglich sein.