Am 28.12.2008 tritt das Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen (EA-Gesetz NRW) in Kraft. Durch Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung haben die Kreise Soest, Olpe, Siegen-Wittgenstein sowie der Hochsauerlandkreis und der Märkische Kreis die Aufgabenwahrnehmung dem Märkischen Kreis übertragen.
Dienstleistungen für Sie und mit Ihnen
Dieses Portal bietet Ihnen umfangreiche Informationen rund um alle Unternehmenslebenslagen. So finden Sie auf diesen Seiten zahlreiche Informationen zu den unterschiedlichen Dienstleistungsangeboten der kommunalen und staatlichen Behörden sowie Kammern.
Zentrale Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners soll die Übermittlung von Information darüber sein, welche Anforderungen für die rechtmäßige Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit in Deutschland bestehen.
Der Einheitliche Ansprechpartner Südwestfalen hat seinen Sitz im Kreishaus Lüdenscheid und ist folgendermaßen zu erreichen:
Märkischer Kreis
EA-Südwestfalen
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 6866
Internet: www.eap-suedwestfalen.de