Was ist ein Nationales Naturmonument noch wert?

Bruchhausen. Mit seiner Entscheidung vom 13. Oktober 2026 hat das Oberverwaltungsgericht Münster den Weg für vier Windenergieanlagen von knapp 200 Metern Höhe am Olsberger Heidkopf freigemacht, in direkter Sichtbeziehung zu den Bruchhauser Steinen. Die Stiftung Bruchhauser Steine respektiert die Entscheidung des Gerichts. Sie stellt aber eine Frage, die über diesen Einzelfall hinausreicht:

Was ist Landschaftsschutz noch wert? Was gilt die gewachsene Kulturlandschaft des Sauerlands?

Und was bedeutet der Titel „Nationales Naturmonument“, wenn er ein Bauvorhaben dieser Größenordnung in unmittelbarer Nähe nicht verhindern kann? Was ist er der Gesellschaft wert, den Menschen vor Ort, dem Staat, der Rechtsordnung?

Die Bruchhauser Steine sind das erste Nationale Naturmonument in Nordrhein-Westfalen. Diese Auszeichnung ist kein Etikett, sondern ein Versprechen: dass ein Ort von nationaler Bedeutung in seiner Eigenart und Wirkung dauerhaft geschützt wird. Zu dieser Wirkung gehört nicht nur der Fels selbst, sondern auch der Blick auf ihn und von ihm in die Landschaft.

Seit Jahrzehnten setzt sich die Stiftung mit viel Aufwand und Engagement für den Erhalt dieses Ortes ein: für Natur- und Artenschutz, für Besucherlenkung, für Umweltbildung mit Schulen und Gruppen. Mehr als 40.000 Gäste kommen jedes Jahr wegen genau dieser unverstellten Landschaft.

“Wir stellen die Energiewende nicht in Frage. Aber wenn selbst ein Nationales Naturmonument keinen wirksamen Schutz seines Umfelds mehr erfährt, müssen wir ehrlich darüber reden, was dieser Status eigentlich bedeutet.“, so Freifrau von Fürstenberg, Präsidentin der Stiftung Bruchhauser Steine.

Die Stiftung appelliert an Politik und Verwaltung auf Landes- und Bundesebene, den Schutzstatus Nationaler Naturmonumente klar zu definieren und auch das landschaftliche Umfeld verbindlich einzubeziehen. Schutzkategorien dürfen nicht zu reinen Ehrentiteln werden.

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Blick vom Feldstein in die Sauerländer Landschaft

Foto: Günther Zöhrer