Die Stadt Olsberg hat den Plänen des Unternehmens Naturwerk Windenergie GmbH, im Bereich von Helmeringhausen und Gevelinghausen sechs Windräder mit einer Gesamthöhe von 267 Metern zu bauen, ihr gemeindliches Einvernehmen versagt. Das haben die Mitglieder des Hauptausschusses jetzt mit breiter Mehrheit beschlossen. Welche Folgen das „Nein“ aus Olsberg für das Projekt haben wird, ist allerdings offen: Das Genehmigungsverfahren läuft nicht bei der Stadt Olsberg, sondern beim Hochsauerlandkreis.
Das Unternehmen Naturwerk hat dort einen Genehmigungsantrag für die sechs Windräder auf Basis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – kurz BImSchG – gestellt. Ein Bestandteil des Verfahrens ist auch das so genannte gemeindliche Einvernehmen der Kommune, auf deren Gebiet die Anlagen errichtet werden sollen. Allerdings: Eine Entscheidung dazu kann die Stadt nicht nach „eigenem Gutdünken“ treffen, sondern ausschließlich auf Basis des geltenden Rechts für die Windenergie, machte Fachanwalt Thomas Tyczewski, Rechtsbeistand der Stadt Olsberg, klar. Basis dafür sind zum Beispiel eine bauplanungsrechtliche Beurteilung, die Erschließung des Geländes oder das Denkmalrecht.
Schon im Jahr 2024 wurde die Stadt Olsberg vom HSK um eine Stellungnahme zu dem Vorhaben gebeten – seinerzeit wollte Naturwerk noch sieben Windenergieanlagen im Bereich von Gevelinghausen und Helmeringhausen bauen. Auch damals hatte die Stadt Olsberg ihr Einvernehmen versagt – eher als politisches Zeichen denn auf Basis rechtlicher Grundlagen. Denn damals war der jetzt geltende Regionalplan für den Kreis Soest und den Hochsauerlandkreis noch nicht in Kraft. Hier werden Vorrangzonen für Windenergie in den beiden Kreisen festgelegt. Die Anlagen, die Naturwerk bei Gevelinghausen und Helmeringhausen errichten möchte, befinden sich aber außerhalb dieser Zonen.
Und darin sind Fachanwalt Tyczewski auch den entscheidenden Unterschied im Vergleich zur Situation im Jahr 2024: Weil durch den Regionalplan Flächen für die Windkraft bereitgestellt werden und auch der so genannte Flächenbeitragswert – also der Zielwert für die Energie, die in der heimischen Region durch die Windkraft erzeugt werden soll – erreicht wird, treten für Areale außerhalb dieser Windkraft-Zonen wieder rechtliche Grundlagen in Kraft, die ohne Regionalplan faktisch „ausgehebelt“ waren.
Dazu zählt nach Auffassung Thomas Tyczewskis auch der geltende Landschaftsplan der Stadt Olsberg aus dem Jahr 2004. Danach befinden sich die Windräder, welche die Firma Naturwerk errichten möchte, in einem Landschaftsschutzgebiet. Dort gilt aber ein allgemeines Bauverbot – Ausnahmen sind nur bei land- und forstwirtschaftlichen sowie gartenbaulichen Anlagen möglich; aber nicht bei Windrädern. Die logische rechtliche Folge: Da es für das Vorhaben von Naturwerk keine Ausnahmegenehmigung gebe, müsse die Stadt Olsberg ihr gemeindliches Einvernehmen zwingend versagen.
Dieser Auffassung folgte dann auch die breite Mehrheit des Hauptausschusses – lediglich Grünen-Fraktionssprecherin Claudia Weigand sprach sich gegen die Versagung des Einvernehmens aus. Wie der Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde mit der Entscheidung aus Olsberg umgeht, ist allerdings offen: Sollte der HSK zu dem Ergebnis kommen, dass die Stadt Olsberg ihr Einvernehmen unrechtmäßig nicht erteilt hat, besteht die Möglichkeit, dieses gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen. Das „letzte Wort“ in der Entscheidung über die Genehmigung von Windrädern bei Gevelinghausen und Helmeringhausen liegt also nicht bei der Stadt Olsberg, sondern beim Hochsauerlandkreis.
