Stadt Olsberg: Neues Einzelhandelskonzept

Die Stadt Olsberg will ihre Einzelhandelsstrukturen sichern und stärken. Deshalb erstellt sie ein neues Einzelhandelskonzept. In der Sitzung des Hauptausschusses stellten jetzt Projektleiterin Monika Kollmar und Mitarbeiterin Laura Kropff von der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) in Köln einen Zwischenstand des Planwerks vor. Im Juli 2025 hatte der Olsberger Stadtrat die GMA mit der Erarbeitung eines neuen Einzelhandelskonzeptes beauftragt. Hintergrund: Das bisherige Einzelhandelskonzept stammt aus dem Jahr 2006 und ist nicht mehr aktuell. Gerade mit Blick auf eine Weiterentwicklung des Einkaufsstandorts Olsberg ist ein solches Konzept aber ein wichtiges Fundament.

Das Konzept enthält wertvolle Aussagen zur zukünftigen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung und ist damit eine wichtige Voraussetzung für eine sachgerechte kommunale Planung. Wo soll großflächiger Handel stattfinden? Welches Sortiment soll wo zulässig sein? – Solche und andere Fragen werden durch das Einzelhandelskonzept für die kommenden Jahre geklärt. Damit werde zum einen eine verbrauchernahe Versorgung gesichert, machte Monika Kollmar klar, zum anderen aber auch die Versorgungsfunktion von Olsberg insgesamt stabilisiert und abgesichert.

Dafür hat die GMA die Angebots- und Nachfragesituation analysiert, das Standort- und Sortimentskonzept angepasst und Empfehlungen zur Einzelhandelssteuerung erarbeitet. Rund 66 Prozent der Einzelhandelsbetriebe und etwa 58 Prozent der Verkaufsflächen befinden sich derzeit in den beiden zentralen Versorgungsbereichen (ZVB) Olsberg und Bigge, welche im Flächennutzungsplan ausgewiesen sind. Laut GMA-Bericht deutet dies auf eine gute Zentralität und Stadtentwicklung hin.

In einem ZVB ist großflächiger Einzelhandel ab 800 Quadratmeter zulässig. Umgekehrt soll Einzelhandel dieser Größenordnung außerhalb der ZVB im Stadtgebiet nicht entstehen. Für die ansässigen Einzelhändler unter 800 Quadratmeter Verkaufsfläche hat dieses Gutachten keine Auswirkungen. Ansässige Einzelhändler über 800 Quadratmeter und einem zentrenrelevanten Sortiment haben Bestandsschutz.

Beispiele für ein zentrenrelevantes Sortiment sind Lebensmittel und Getränke, medizinische und pharmazeutische Produkte, Spielwaren, Schulbedarf oder auch Bekleidung und Schuhe. Ihnen gegenüber stehen so genannte „nicht zentrenrelevante Sortimente“ – wie etwa Pflanzen, Elektroinstallationsbedarf, Möbel oder Bau- und Heimwerkerbedarf. Demnach ist z.B. der Baumarkt mit einer Verkaufsfläche über 800 Quadratmeter auch außerhalb des ZVB zulässig.

Die Verkaufsfläche ist im Verhältnis zur Einwohnerzahl leicht angestiegen – insbesondere im Bereich der Lebensmittelversorgung. Starke Umsätze machen die heimischen Händler bei Nahrungs- und Genussmitteln sowie bei Produkten für Gesundheit und Körperpflege. Bei Elektrowaren, Hausrat und Möbeln fließt die Kaufkraft dagegen eher aus Olsberg ab, was allerdings für ein Grundversorgungszentrum durchaus als normal einzustufen ist. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass in einigen Sortimentsbereichen, wie zum Beispiel bei Möbeln, nur ein sehr begrenztes Angebot vorhanden ist.

Die GMA schlägt vor, dass es auch künftig im Kernort zwei ZVB geben soll: In Olsberg erstreckt sich der Versorgungsbereich entlang von Ruhr-, Bahnhof- und Carlsauestraße. Neu hinzu kommen soll eine Fläche westlich des Lidl-Marktes – dafür fallen der Bereich Untere Sachsenecke und der nördliche Teil der Bahnhofstraße ab Kirche weg.

Aus dem bisherigen ZVB Bigge soll künftig der Versorgungsbereich Stadtzentrum werden – in einem Areal zwischen Hauptstraße, Stadionstraße, Ruhrufer bis zum Hit-Markt umfasst es die großen Verbrauchermärkte. Der mögliche ZVB Stadtzentrum wächst gegenüber dem bisherigen ZVB Bigge damit deutlich nach Westen – auf der anderen (östlichen) Seite würden Flächen zwischen Hit- und Rewe-Markt wegfallen.

Im Zentrum des von der GMA erarbeiteten Bereiches liegt auch das Hochsauerlandstadion – wobei Bürgermeister Patrick Potthoff klarstellt, dass es derzeit keinerlei Pläne für eine Aufgabe der Sportstätte gibt. Das Entwicklungskonzept zeigt mögliche Perspektiven und muss auf die nächsten 20 Jahre betrachtet werden. Patrick Potthoff: „Wenn wir nicht handeln, machen es andere.“ Ohnehin sei eine Aufgabe des Stadions nur bei der Prüfung einer Kompensation durch eine andere Sportstätte denkbar

In einem nächsten Schritt wird der Konzeptentwurf den ansässigen Einzelhändlern vorgestellt und ein Untersuchungsbericht angefertigt, bevor der Abschlussbericht im Stadtrat beschlossen wird.