Windpark bei Altenfeld

Einen Windpark mit drei rund 240 Meter hohen Windrädern möchte das Unternehmen Energiekontor aus Bremen bei Altenfeld auf Winterberger Stadtgebiet errichten. Die Stadt Olsberg wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens den Hochsauerlandkreis auffordern, im Genehmigungsbescheid die Installation eines Abschaltmoduls festzuschreiben – wie es auch die Firma Energiekontor selbst vorschlägt. Das Ziel: Auf diese Weise soll insbesondere die Einhaltung der Schattenwurf-Grenzwerte im Ort Elpe erreicht werden.

Das haben jetzt die Mitglieder des Ausschusses Planen und Bauen beschlossen. Hintergrund: Projektkoordinator Steffen Zahr vom Unternehmen Energiekontor hatte den Ausschussmitgliedern das Vorhaben in der jüngsten Sitzung des Gremiums vorgestellt. Derzeit läuft beim Hochsauerlandkreis das Genehmigungsverfahren auf Basis des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Steffen Zahr machte deutlich, dass bereits zahlreiche Sicherheitsvorkehrungen Bestandteil des Genehmigungsantrages sind - unter anderem ein Sichtweitenmessgerät, um den optischen Einfluss des nächtlichen Gefahrenfeuers auf die Umgebung zu reduzieren, ein Schattenwurfmodul mit Abschaltautomatik, ein System zur Erkennung von Eisbildung sowie Systeme zur frühzeitigen Brandbekämpfung und zum Schutz von Fledermäusen.

Zu sehen sein wird der geplante Windpark von zahlreichen Orten: Der Abstand zum Ortsrand von Elpe beträgt rund einen Kilometer – ebenso wie nach Altenfeld. Bis Heinrichsdorf und Siedlinghausen liegt die Entfernung bei rund 2,4 Kilometern. Allerdings: Die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte zur Schallbelastung können an allen Messpunkten eingehalten werden – wenn auch an manchen Stellen nur knapp, wie Hubertus Schulte, Leiter des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung, auf eine entsprechende Frage von Peter Rosenfeld (SPD) ausführte.

Insbesondere die Gefahr von Schattenwurfimmissionen kritisierte Elpes Ortsvorsteher Frank Kreutzmann (CDU). Der halbe Ort werde durch den Schattenschlag bedrängt, unterstrich Frank Kreutzmann: „Da macht sich ein Unternehmer zu Lasten des Ortes die Taschen voll.“ Die Vermarktung von Bauplätzen werde ebenso behindert wie der Betrieb von Photovoltaik-Anlagen. Steffen Zahr führte aus, dass tatsächlich nur mit einer Beschattungsdauer von maximal acht Stunden pro Jahr und maximal 30 Minuten pro Tag zu rechnen sei. Das geplante Schattenwurfmodul werde zudem dafür sorgen, dass bei einem Überschreiten dieser Werte die Anlage, die den jeweiligen Messpunkt belaste, abgeschaltet werde. Auch Frank Kreutzmann begrüßte das Schattenwurfmodul – da er den Windpark aber insgesamt ablehne, könne er dem Beschluss nicht zustimmen.

Bei einer Enthaltung wurde so schließlich der Beschluss gefasst, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens den HSK aufzufordern, in seinem Genehmigungsbescheid für den geplanten Windpark das Abschaltmodul zur Einhaltung der Schattenwurfgrenzwerte verbindlich festzuschreiben.

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