Olsberg. Der Hochsauerlandkreis hat die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 7 Windenergieanlagen im Stadtgebiet Olsberg – (Mannstein I und II) genehmigt. Die Genehmigungsbescheide und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit von Freitag, 15. Juli bis Freitag, 29. Juli 2022 bei den folgenden Stellen aus und können dort während der angegebenen Zeiten eingesehen werden:
Rathaus Olsberg
Bigger Platz 6, 59939 Olsberg
Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr,
Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und
Freitag von 7:30 Uhr bis13:00 Uhr.
Für die Einsichtnahme wird eine vorherige telefonische Anmeldung bzw. eine Terminabsprache unter der Tel.-Nr. 02962/982-249 empfohlen.
Gemeindeverwaltung Bestwig, Bürger- und Rathaus Bestwig
Raum 2.25 (Besprechungsraum "Stüppel"), 2. Obergeschoss, Rathausplatz 1, 59909 Bestwig
Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr,
Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie
Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Genehmigungsbehörde: Hochsauerlandkreis
Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz
Zimmer 235, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:30 und
Dienstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung unter 02961/94-3155
Darüber hinaus können die Genehmigungsbescheide auf der Internet-Seite des Hochsauerlandkreises (https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/bauen/wohnen/kataster/bekanntmachung-oeff) und im UVP-Portal https://www.uvp-verbund.de/startseite in der Zeit vom 15.07.2022 bis zum 29.07.2022 eingesehen werden.